Prävention, Rehabilitation und Zumba Fitness bei der Reha-Sport-Gemeinschaft
Prävention, Rehabilitation und Zumba Fitness bei der Reha-Sport-Gemeinschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

 

Für alle von uns erbrachten Leistungen gelten ausschließlich nachstehend aufgeführte Bedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und insoweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die hier aufgeführten Bedingungen behalten Ihre Wirkung nicht nur für den Vertrag, für den sie ausdrücklich vereinbart wurden, sondern in der jeweils geltenden Fassung auch für Folgeverträge und unabhängig vom ersten Vertrag geschlossene spätere Verträge. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend.

 

II. Laufende Kurse (z.B. Dance Fitness, Rückenfitness, etc.)

 

01. Die Anmeldung für unsere Kurse ist rechtsverbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung des vereinbarten Beitrages. Der Beitrag ist auch dann zu entrichten, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Alle Abmeldungen sind gebührenpflichtig. Sie können sich in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu drei Werktage vor Kursbeginn abmelden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro fällig. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist ist eine Stornogebühr in Höhe des Kurspreises fällig. Das Abtreten von bezahlten Kursplätzen (10er-Karten sind ausgenommen; diese sind nicht übertragbar) an andere Persoenen ist möglich, sofern der Kurs noch nicht begonnen hat. In diesem Fall verzichten wir auf eine Stornogebühr.

 

02. Neuerungen und Änderungen des Leistungsangebots behalten wir uns vor. Dies gilt ebenso für die Uhrzeiten in einem Fenster von +/- 2 Stunden und dem Wechseln von Studios/Standorten im Umkreis von 20 km des aktuellen Angebots/des jeweiligen Mitgliedes.

 

03. Die Reha-Sport-Gemeinschaft führt eine Anwesenheitsliste zur Kontrolle.

 

04. Die Reha-Sport-Gemeinschaft behält sich vor, Kursstunden aus wirtschaftlichen Gründen ausfallen zu lassen, bei denen weniger als 5 Teilnehmer am Kursort erscheinen.

 

05. Erbringen wir kostenlose Zusatzdienste oder -leistungen können wir diese auch ohne Vorankündigung jederzeit einstellen oder abändern. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

 

06. Die Reha-Sport-Gemeinschaft ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte für unsere Dienste und Leistungen mittels schriftlicher oder elektronischer (E-Mail) Ankündigung anzuheben. Sofern der Kunde einem Erhöhungsverlangen nicht bis zum Erhöhungszeitpunkt widerspricht, gilt das erhöhte Entgelt vereinbart.

 

07. Die Bezahlung der Kursgebühren erfolgt per Überweisung, Bankeinzug oder bar vor Ort. Die Kursteilnehmer erteilen eine entsprechende Bankeinzugsermächtigung.

Sind wir zum Einzug von Entgelten berechtigt (Einzugsermächtigung) und scheitert ein Lastschrifteinzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde die hieraus resultierenden Kosten (insbesondere Bankgebühren) zu tragen. Der Anspruch auf Ersatz eins höheren Schadens bleibt unberührt. Wir sind auch nach erfolglosen Lastschrifteinzugsversuchen zu weiteren Einzugsversuchen berechtigt, es sei denn, der Kunde teilt uns rechtzeitig mit, dass er die Zahlung nicht per Lastschrift sondern anderweitig erbringen will.

 

08. Wenn ein Teilnehmer nach Kursbeginn mehr als die Häfte des Kurses aus gesundheitlichen Gründen/ Schwangerschaft unter Vorlage eines ärztlichen Attestes nicht mehr besuchen kann, stellen wir eine Kursgutschrift für die verpassten Stunden aus. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro fällig.

 

09. Bei Kursunterbrechungen die durch Dritte angewiesen werden (Regierung),

muss nach Weiterführung des gebuchten Kurses durch den Anbieter, dieser umgehend beendet werden. Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich.

 

10. Gutschein sind nicht übertragbar und können nicht ausgezahlt werden.

Gutscheine können nicht gesplittet werden, sie müssen nach Beginn

(ab 1.Stunde) im ganzen Umfang (alle Einheiten) eingelöst werden.

Präventionsprinzip!

 

III. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für Inhalte unserer Webseite und Webseiten, auf die wir verlinken

Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass über die Kurse in Bild, Ton und Schriftform berichtet werden dürfen. Das Mitglied verzichtet in diesem Falle auf sein Recht am eigenen Bild. Jedes Mitglied ist durch seine Anmeldung (als Mitglied) und seinem Erscheinen in den Kursen damit einverstanden, dass Fotos und Videos über die Kurse gemacht werden und von der Reha-Sport-Gemeinschaft für die Eigenwerbung ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden: z.B. auf der Homepage, bei Facebook, bei YOUTUBE, in Tageszeitungen und sonstigen Publikationen. Namen werden dabei generell nicht genannt.

 

IV. Workshops

Die Anmeldung zum Kurs ist schriftlich, telefonisch oder im Internet bzw. per E-Mail möglich. Eine Anmeldebestätigung wird nicht automatisch erteilt.

Die Anmeldung ist für den/die Teilnehmer/in verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der jeweiligen Kurses.

Die Teilnahmegebühren für unser Kurse werden jeweils gesondert bekannt gegeben.

Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, seine/ihre Teilnahme an einem Kurs bis 14 Tage vor dem Workshop abzusagen. 

 

V. Projekte

Die Bedingungen für Workshops gelten in entsprechender Anwendung auch für Projekte der Reha-Sport-Gemeinschaft.

 

VI. Haftung

Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sein/ihr eigenes Handeln, sowohl während der Kurse, als auch außerhalb der Kurse. Weder die Reha-Sport-Gemeinschaft noch die Dozenten übernehmen eine Haftung bei Diebstahl oder Verletzungen. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr.

Etwaige Krankheiten müssen der/dem Kursleiter/in vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Im Zweifel, ob der Kurs auf Grund einer Krankheit/Erkrankung besucht werden kann oder nicht, auch und im besonderen vor Abschluss des Vertrags, ist der Hausarzt/Facharzt vom/(von der) Teilnehmer/in zu konsultieren. Jede/r Teilnehmer/in haftet selbst für die von ihm/ihr verursachten Schäden am Eigentum des Studios in dem der Unterricht stattfindet, anderer Teilnehmer und/oder Besucher.

Eine Kinderbetreuung außerhalb der vom Kind besuchten Kinderkurse findet nicht statt. Sofern sich Kinder außerhalb der besuchten Kinderkurse im Studio in dem anderer Unterricht statt findet aufhalten, haben die Teilnehmer/innen, die das Kind begleiten, für eine entsprechende Beaufsichtigung zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten sowie die Teilnehmer, die das Kind begleiten, haften für durch die Kinder verursachte Schäden. Das Studio in dem der Unterricht stattfindet übernimmt keine Haftung für Verletzungen der Kinder in diesen Zeiten.

 

VII. Urheberrecht

Film- und Fotoaufnahmen während der Unterrichtsstunden, Workshops und/oder Kurse Shows sind grundsätzlich untersagt, es sei denn die Reha-Sport-Gemeinschaft oder einer unserer Dozent erteilt hierzu ausdrücklich seine schriftliche Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall ausschließlich die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis der Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken oder der Vorführung in der Öffentlichkeit.

 

VIII. Die Nutzung von Choreographien,

die in den Unterrichtsstunden oder Workshops gelehrt wurden, ist für private Zwecke, d.h. für eigene Auftritte des/der Teilnehmers/Teilnehmerin im Verwandten- oder Freundeskreis, und unter Angabe des jeweiligen Dozenten/Choreographen gestattet. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere im Rahmen eigener Unterrichtsstunden ist nicht gestattet, es sei denn, die Reha-Sport-Gemeinschaft oder der Gastdozent erteilt hierzu seine ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

 

IX. Sonstiges

Erfüllungsort ist Neuburg an der Donau. Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Neuburg an der Donau Gerichtsstand. Für gegen uns gerichtete Klagen ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir behalten uns vor, den Kunden auch an seinem Wohnort oder an einem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt für den Fall der Unvollständigkeit dieser Bestimmungen entsprechend.

 

2015

Unsere Sommerkurse sind                      online!

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Wir helfen Dir gerne mit unserem Paket an Wissen und Erfahrung, um für Dich den richtigen Kurs zu finden!

Bürozeiten:

 

Dienstag:
13:00 -16:00 Uhr

Freitag:

9.00 - 12.00 Uhr.

Informationen bitte per Mail an: info@reha-sport-gemeinschaft.de

 

Reha-Sport-Gemeinschaft
Kahlhofweg 18
86701 Rohrenfels
Telefon: 084315361043 084315361043
Fax: 084315362323
E-Mail-Adresse:
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